Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

P. und U. Fehr GmbH, Ebersberg 1, 8415 Berg am Irchel fehr-maschinen.ch · info@fehr-maschinen.ch

Stand: 24. Mai 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Mietverträge zwischen uns und dem Mieter über Landmaschinen, mit oder ohne Bedienungspersonal. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn wir sie schriftlich anerkennen. Einzelvertragliche Abreden gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsschluss, Offerten

Offerten sind freibleibend. Der Mietvertrag kommt mit unserer schriftlichen (auch per E-Mail) oder mündlichen Bestätigung zustande. Wir können eine Bonitätsprüfung durchführen und den Vertragsschluss ohne Begründung ablehnen.

3. Mietgegenstand, Übergabe

Mietgegenstand ist die im Vertrag bezeichnete Maschine inkl. allenfalls vereinbartem Zubehör. Die Maschine wird in betriebsbereitem, vollgetanktem und vorschriftsgemäss gewartetem Zustand übergeben. Der Mieter prüft die Maschine bei Übergabe; offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens vor Inbetriebnahme, schriftlich zu rügen. Wird die Maschine vorbehaltlos in Gebrauch genommen, gilt sie als ordnungsgemäss übergeben.

4. Mietdauer

Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe und endet mit der vereinbarten Rückgabe. Eine Verlängerung bedarf unserer vorgängigen Zustimmung. Bei verspäteter Rückgabe ohne Zustimmung wird der reguläre Mietpreis pro rata weiterverrechnet; zusätzlicher Schadenersatz (insb. Verdienstausfall) bleibt vorbehalten.

5. Mietpreis, Zahlung, Kaution

Massgebend sind die im Vertrag oder in der gültigen Preisliste aufgeführten Preise (zzgl. allenfalls geschuldeter MWST). Treibstoff, Schmiermittel, Transport, Reinigung sowie Verbrauchsmaterial werden separat verrechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Mieter ohne weitere Mahnung in Verzug. Es werden Verzugszinsen von 5% sowie Mahn- und Inkassokosten geschuldet. Wir können eine angemessene Kaution oder Vorauszahlung verlangen.

6. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich:

a) die Maschine ausschliesslich zum vertraglich vereinbarten Zweck und im Rahmen ihrer technischen Spezifikationen einzusetzen; b) die Bedienungsanleitung, Sicherheits-, Strassenverkehrs- und Arbeitsschutzvorschriften zu beachten; c) die Maschine sorgfältig zu behandeln, vor Witterung, Diebstahl und unbefugtem Zugriff zu schützen und keine Veränderungen vorzunehmen; d) bei Miete ohne Bedienung: sicherzustellen, dass die Maschine nur von Personen bedient wird, die das erforderliche Alter, die erforderliche Eignung, Ausbildung und – wo gesetzlich vorgeschrieben – den entsprechenden Führer- oder Berechtigungsausweis besitzen; e) Störungen, Schäden, Unfälle und Diebstahl unverzüglich uns zu melden; f) keine Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung an Dritte ohne unsere vorgängige schriftliche Zustimmung vorzunehmen; g) den Einsatzort und einen allfälligen Wechsel des Einsatzortes uns auf Verlangen bekannt zu geben.

7. Miete mit Bedienung

Bei Miete mit Bedienung stellen wir qualifiziertes Personal. Dieses bleibt arbeitsrechtlich unser Personal, untersteht jedoch den fachlichen Weisungen des Mieters in Bezug auf den konkreten Arbeitseinsatz. Der Mieter sorgt für eine sichere Einsatzstelle, weist auf besondere Gefahren (z. B. Leitungen, Unebenheiten, Hindernisse) hin und übernimmt die Verantwortung für die Eignung des Einsatzortes sowie für allfällige Bewilligungen.

8. Rückgabe

Die Maschine ist am vereinbarten Ort, zum vereinbarten Zeitpunkt, in gereinigtem, vollgetanktem und – abgesehen von normaler Abnutzung – im übergebenen Zustand zurückzugeben. Andernfalls werden Reinigung, Betankung und Instandstellung zu marktüblichen Ansätzen verrechnet. Festgestellte Schäden werden im Rückgabeprotokoll vermerkt; nicht sofort erkennbare Schäden bleiben auch nach Rückgabe nachvollziehbar geltend zu machen.

9. Haftung des Mieters / Schäden / Verlust

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an der Maschine sowie für deren Verlust oder Untergang während der gesamten Mietdauer, bis zur Rückgabe an uns, einschliesslich der Schäden durch Personen, denen er die Maschine überlässt. Dies gilt unabhängig vom Verschulden, mit Ausnahme normaler Abnutzung und von Schäden, die nachweislich auf uns zurückzuführen sind. Erstattet wird der Reparaturwert bzw. bei Totalschaden oder Verlust der Wiederbeschaffungswert (zeitwertbasiert), zuzüglich eines angemessenen Nutzungsausfalls.

10. Unsere Haftung

Wir haften für nachgewiesene Schäden, die wir oder unsere Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Im Übrigen ist unsere Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Ernteausfälle, Verzögerungsschäden und reine Vermögensschäden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden und nicht, soweit sie gesetzlich (insb. nach Produktehaftpflichtgesetz) zwingend ausgeschlossen ist.

Wir haften nicht für Schäden, die aus unsachgemässer Bedienung, fehlerhaften Anweisungen des Mieters, ungeeignetem Einsatzort, Witterung oder höherer Gewalt entstehen.

11. Versicherung

Wir unterhalten für unsere Maschinen eine Haftpflichtversicherung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang. Bei Miete ohne Bedienung ist der Mieter verpflichtet, auf eigene Kosten eine angemessene Kasko- und Haftpflichtdeckung für den Einsatz der Maschine sicherzustellen, soweit eine solche nicht bereits durch uns nachweislich besteht und vertraglich übernommen wurde. Selbstbehalte gehen zulasten des Mieters.

12. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (insb. Naturereignisse, Streiks, behördliche Anordnungen, Pandemie, Krieg, Lieferengpässe) entbinden uns für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht. Ansprüche auf Schadenersatz sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

13. Rücktritt, ausserordentliche Kündigung

Wir können vom Vertrag zurücktreten oder diesen mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Mieter trotz Mahnung wesentliche Vertragspflichten verletzt, die Maschine vertragswidrig gebraucht, eine verlangte Kaution nicht leistet, sich in Zahlungsverzug befindet oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. In diesen Fällen ist die Maschine sofort herauszugeben; wir sind berechtigt, die Maschine auf Kosten des Mieters abzuholen. Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

14. Datenschutz

Wir bearbeiten Personendaten des Mieters gemäss unserer Datenschutzbestimmung, abrufbar unter fehr-maschinen.ch.

15. Schlussbestimmungen

Schriftform/Übertragung: Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Mieter bedarf unserer vorgängigen schriftlichen Zustimmung.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt.

Anwendbares Recht: Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen.

Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ist Andelfingen, Schweiz. Wir sind berechtigt, den Mieter auch an dessen Sitz oder Wohnsitz zu belangen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.